Zivilcourage klärt auf: CRISPR/CAS – die neue Gentechnik
Die neue Gentechnik mit CRISPR/CAS steht vor der Tür. Die Biotech Unternehmen werben damit, dass sie genauso risikofrei ist, wie die konventionelle Pflanzenzüchtung. Sie fordern eine Gleichbehandlung von ihren Gentechnisch veränderten Pflanzen und konventionell gezüchteten Pflanzen. Dass ihre Pflanzen und Tiere wieder einmal patentierbar sind, wird dabei immer verschwiegen.
2008 wurde der Anbau von Bt-Mais bei uns verboten. Die Risiken überwogen, der Widerstand bei den Bauern und in der Bevölkerung war groß.
Was es mit CRISPR/CAS auf sich hat und was es schon alles an gentechnisch veränderten Tieren und Pflanzen gibt, möchte ich euch in diesem Artikel zeigen.
Wir brauchen eine umfassende Risikobewertung, die jede Veränderung der Tiere und Pflanzen bewertet. Sowohl die beabsichtigten Veränderungen in der Genetik als auch die unbeabsichtigten Veränderungen im Erbgut müssen jede für sich bewertet werden.
Wer ist die Zivilcourage – Freie Bauern und Bürger AG für ein Agrogentechnik freien Landkreis?
2006 gründete Christoph Fischer zusammen mit Landwirten aus der IG Agrar Impulse die Zivilcourage. Ziel war es, kritisch über die grüne Gentechnik zu informieren und den Widerstand gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen im Landkreis zu forcieren. Die Landwirte gründeten in ihren eigenen Landkreisen eigene Zivilcourage Gruppen und bald deckten wir eine große Fläche ab.
Vor fast 20 Jahren wurden auch bei dieser Biotechnologie große Versprechen gegeben, wie höhere Ernten, Trockenresistenz, Schädlingsresistenz, verbesserter Vitamingehalt etc., die bis heute nicht erfüllt wurden.
Keine Patente auf Lebensmittel! Ob mit oder ohne CRISPR/CAS
Die Möglichkeit der Biotech-Unternehmen, ihre Genpflanzen (auch mit CRISPR/CAS erzeugte Pflanzen) patentieren zu lassen stellt eine Bedrohung für den Berufsstand der Landwirte und für die Freiheit der Lebensmittelproduktion dar. Saatgut und seine Gene müssen frei bleiben. Sonst muss jeder, der das veränderte Saatgut verwendet, Lizenzzahlungen leisten. 1996 wurde in Kanada der gentechnisch veränderte RoundUp Ready Raps angebaut. Damals waren 20% der Landwirte lizenzpflichtig. Die patentierte Gensequenz verbreitete sich rasch über den Wind und Insekten. Bereits 4 Jahre später waren 80% der Landwirte lizenzpflichtig, obwohl viele von ihnen nie RoundUp Ready Raps gekauft oder angebaut haben.
Nach Jahren des aktiven Widerstands und der Aufklärung bekamen gentechnisch manipulierte Pflanzen 2008 keine weitere Zulassung und der Anbau von GVO-Pflanzen wurde verboten. Nun, rund 15 Jahre später soll eine neue grüne Gentechnik auf den Markt kommen, die durch eine neue Methode entsteht mit dem Namen CRISPR/ CAS.
Was ist die Neue Gentechnik CRISPR/CAS genau?
CRISPR/CAS oder die Genschere ist das wichtigste Instrument der neuen Gentechnik. Sie ist ein Enzymkomplex der an bestimmten Stellen des Genoms von Pflanze, Tier oder Mikrobe einen Eingriff vornehmen kann. Die Genauigkeit dieses Werkzeugs ist neu. Früher wurde das Erbgut einfach mit der neuen DNA und ihren Hilfsmitteln mittels Genkanone beschossen und man musste hoffen, dass sie sich einbaut und dann auch noch an der richtigen Stelle. Nun kann man die Schnittstelle direkt ansteuern.
CRISPR/CAS (Genschere) kann
- Gene an- oder ausschalten (das Ausschalten ist die Regel bei über 90% der Eingriffe)
- Die Wirkung der Gene verändern
- Gene komplett entfernen
- Veranlassen, dass Erbgutinformation anders abgelesen wird
- Gene neu ins Erbgut einfügen (Transgene Pflanzen oder Tiere herstellen)
ABER: Die neue Gentechnik ist die alte Gentechnik, denn „Wie kommt die Genschere in die Zelle?“
Die Genschere wird in die Zellen mit der Genkanone geschossen, genau wie früher bei der Genmanipulation. Dort wird die Genschere gebildet und erst dann kann sie ihr Programm durchführen.
In einem zweiten Schritt muss der Pflanzenzüchter durch Trennungszucht die transgenen Bestandteile (also auch die der Genschere) wieder aus dem Erbgut herauszüchten.
Das neue gentechnische Zuchtverfahren besteht also nicht nur aus einem Schritt, nämlich der Genschere, die genau am richtigen Ort schnell die Veränderung vornimmt und alles passt. Sondern jede gentechnische Zucht besteht aus vielen Schritten, die jede für sich ein Risiko für ein nicht funktionieren bzw. für eine negative Auswirkung auf die Umwelt birgt.
Welche Risiken birgt die neue grüne Gentechnik?
- ungewollte „neue“ Inhaltstoffe (z.B. Antibiotika-Resistenz) in gentechnisch veränderten Lebensmitteln werden ohne Risikobewertung nicht oder erst zu spät entdeckt. So passiert bei genetisch hornlosen Rindern.
- Die Veränderung im Genom mit CRISPR/CAS ist so weitreichend, dass die Chance bei der Risikobewertung etwas zu übersehen, enorm hoch ist. Ein Beispiel dafür ist der Gentechnisch veränderte Gluten minimierte Weizen
- Gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere müssen nicht gekennzeichnet werden. Es wäre keine Identifizierung und Rückverfolgung der GVO-Organismen, sowie der von ihnen hergestellten Produkte (Eier, Milch, Fleisch…) möglich.
Z.B. sollen Fleisch und Eier von mit CRISPR/CAS gezüchtete Hühner aus Israel ohne Kennzeichnung oder Risikobewertung auf den Markt kommen - Horizontaler Gentransfer macht es unmöglich in der Natur ausgesetzte Gene wieder zurück zu holen. Sie werden in Kultur und Wildpflanzen eingebaut und weitervererbt. (RoundUp Ready Gene aus Soja und Raps wurden in Südamerika in Unkräuter eingebaut und sie zu Superunkräutern gemacht, die nun mit dem Wirkstoff aus Agent Orange, dem Entlaubungsmittel aus dem Vietnamkrieg, bekämpft werden.) 2022 verzeichnet die beim Joint Research Centre (JRC) geführte zentrale europäische Datenbank sechs neu beantragte Freisetzungen mit gentechnisch veränderten (gv-)Pflanzen. 2021 waren es insgesamt sieben.
- Auswirkungen auf die Umwelt (Insekten, Wildtiere, indigene Vegetation) können nicht erfasst werden. Beispiel GVO Leindotter
- Die Lebensmittel und ihre Produktion müssen frei bleiben. Es darf keine Patente auf Lebensmittel geben! Es sind bereits Patente vergeben, angemeldet von den Personen denen die Risikobewertung des Verfahrens obliegt.
Die EU-Kommission möchte eine minimale Risikobewertung für die neue grüne Gentechnik, trotz der bereits bekannten Beispiele, welches Risiko eine Freisetzung dieser Pflanzen oder das Einschleusen dieser Tiere in die Nahrungskette bedeuten wird:
Ziel ist eine Angleichung an das kanadische Rechtssystem, laut CETA (Kanadisches-Europäisches Freihandelsabkommen) sollen wirtschaftliche Interessen vereinheitlicht werden
- Keine Regulierung bei SDN1 Verfahren, also keine zusätzlichen Gene eingefügt werden. Zumindest nicht im Hinblick auf ungewollte Effekte soll es keine Prüfung geben, weil die Risiken vergleichbar sind mit der konventionellen Züchtung.
- Keine Regulierung bei transgenen Pflanzen und Tieren innerhalb einer Tierart
- Nur wenn erkennbar ist, dass neue Eigenschaften beabsichtigt sind, werden nur diese Veränderungen geprüft, nichts anderes. Man würde z.B. nicht die Antibiotika Resistenz der Rinder erkennen.
Der aktuelle Stand der Dinge
Was ist bereits auf dem Markt?
- USA: Soja mit verändertem Ölgehalt, findet aber keinen großen Absatz
- Japan: Tomate, die blutdrucksenkende Wirkung hat
- Japan: Seebrasse und Kugelfisch haben einen Gendefekt, durch den sie sich schlechter bewegen können und dafür schneller fett werden sollen
Keine dieser Organismen wurde auf Risiken für die Umwelt untersucht. Die Tomate wurde außerdem nicht auf ihre blutdrucksenkende Wirkung geprüft. Die Fische wurden auch nicht unter Tierschutz-Aspekten bewertet.
Die folgenden Beispiele zeigen, warum wir eine umfassende Risikobewertung für CRISPR/CAS Pflanzen und Tiere brauchen
Beispiel: Gluten minimierter Weizen
Bei diesem Weizen wurden 35 von 45 relevanten Genen verändert. Die Genschere hat immer verlässlich am richtigen Ort geschnitten. Es gab allerdings unbeabsichtigte Deletionen (Verlust eines DNA Abschnitts) und Insertionen (Einbau einer zusätzlichen DNA-Sequenz) in den Zielregionen. Jede einzelne Schnittstelle hat sich unterschiedlich verändert. Diese 35 On-Target Veränderungen müssen jede für sich untersucht und ihr Risiko bewertet werden. Dazu kommen noch die Off-Target Veränderungen, also nicht angepeilte Stellen am Erbgut des Weizens, das sich unbeabsichtigt verändert hat.
So eine umfassende Veränderung des Erbguts ist mit konventioneller Zucht nicht möglich. Das Risiko, dass der Weizen nun Eiweiße produziert, die Entzündungen im Verdauungstrakt von Tieren und Menschen hervorrufen, ist groß.
Die Stellungnahme der EFSA (2021) zu diesem neuen Weizen war eindeutig: die große Anzahl an Mutationen geht weit über das hinaus, was bisher bei Risikobewertung von Pflanzen bewertet wurde. Es muss sichergestellt werden, dass keine Fragmente von Proteinen entstehen, die zu Entzündungen beitragen.
Quelle: Sachez-Leon, S. et al (2018) Low-gluten, nontransgenic wheat engineered with Crispr/Cas9. Plant biotechnology journal 2018, 16, 902-910, doi: 10.1111/pbi.12837
Beispiel: Hornlose Rinder
Mittels Genschere wurden die Gene einer Rasse auf die andere Rasse übertragen, um genetisch hornlose Rinder zu züchten.
Ergebnis war erstmal positiv, in Kalifornien hatten sie bereits eine ganze Herde hornloser Rinder gezüchtet.
Erst nach Jahren hat man bemerkt, dass sich das gesamte Plasmid des Bakteriums, das für den Transport der „neuen“ Gene genutzt wurde, mit in das Genom der Rinder eingebaut hat. Einschließlich einer Resistenz gegen Antibiotika. Diese Resistenz wurde weitervererbt. Die gesamte Herde musste schließlich getötet werden.
Dieser Fall der hornlosen Rinder würde unter die Risikobewertung einer konventionellen Zucht fallen, da keine artfremden Gene eingebaut werden. Die Antibiotika-Resistenz wäre unbemerkt in die Lebensmittelproduktion eingeschleust worden.
Beispiel: Leindotter
Leindotter wurde manipuliert, dass das Leindotteröl sich besser für Agro-Sprit eignet. Der GVO-Leindotter ist in den USA bereits dereguliert aber nicht im Anbau.
Leindottersaat ist winterfest. Leindotter kann sich in der Natur in artverwandte Pflanzen auskreuzen und das gentechnisch veränderte Erbgut findet sich in sämtlichen Kreuzblütlern egal, ob Wild- oder Nutzpflanzen. Das Genom breitet sich unkontrolliert aus, wenn es im Freiland angebaut wird.
Die erzeugten Ölsäuren des GVO- Leindotters können die Gesundheit oder die Fortpflanzungsrate von Insekten und Tieren beeinflussen. Die Auswirkungen auf Bestäuber wurden nicht untersucht.
Beispiel: Transgene Hühner aus Israel
Diese Hühner wurden speziell gezüchtet, dass männliche Nachkommen bereits im Ei absterben. Damit wäre das Problem mit den ungewünschten Bruderhähnen der Legehennen gelöst. Das Verfahren und die Tiere sind bereits zum Patent angemeldet. Die weiblichen Nachkommen sollen ohne Zulassungsprüfung oder Kennzeichnung als Legehennen in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt werden können und auch die Eier ohne weitere Kennzeichnung vermarktet werden.
Es gibt bereits Patente auf Gentechnisch veränderte Pflanzen!
Auch die neue Gentechnik ist patentierbar. Es liegen in der Zelle viele Kopien des Erbguts vor. Die Genschere findet sie alle und schneidet sie alle. Man kann die Genschere auch programmieren, dass sie mehrere Stellen gleichzeitig schneidet. (Multiplexing). Das führt zu einem spezifischen Muster der genetischen Veränderung, das man mit traditioneller Zucht nie bekommen könnte. So verändertes Erbgut ist immer eindeutig erkennbar.
Eine Studie der Leopoldina sagt, dass die neue Grüne GT absolut ungefährlich ist und jeder Zeit deregulierbar wäre. Die Wissenschaftler die diese Studie verfasst haben, haben alle auch ein Patent auf GV-Organismen angemeldet. Die Patentanträge der neuen Gentechnik sind von den gleichen Firmen der alten Gentechnik. Die Grenzen zur konventionellen Pflanzenzüchtung werden immer schwammiger. Crispr/Cas kann die Ergebnisse der klassischen Züchtung nachahmen. Dadurch werden Ergebnisse aus jahrelanger Arbeit der konventionellen Züchtung für ein Biotech-Unternehmen patentierbar.
Quelle und für mehr Informationen: https://www.testbiotech.org/en/aktuelles