Garten Einsteiger-Seminar
22. November 2021 | 14:00 – 17:00 Uhr
EM-Chiemgau / Stephanskirchen

Der EM – Garten im Herbst mit Bokashi – Kompost – Mulch
EM-Arbeiten im Herbst haben großen Auswirkungen für die nächste Ernte
Der Garten im Herbst bietet einige Möglichkeiten, gute Voraussetzungen für das nächste Jahr zu schaffen. Indem Organik (Grünzeug) mit EM aufbereitet wird, so dass das Bodenleben auch mikrobiell profitiert. Der Boden ist das Herzstück des Gartens. Je mehr wir uns um ihn kümmern, desto fruchtbarer wird sein Gegengeschenk sein.
Das sind die Themen:
- Was ist Küchen-Bokashi und wie wird es hergestellt?
- Mulch aus Rasenschnitt- und Staudenhäcksel-Bokashi
- Terra Preta – Nutzen und Herstellung
- Der Terra-Preta-Kompost – wie funktionierts?
- EM-Produkte für den Garten – Nutzen und Anwendung
Der Workshop findet im Freien statt. Bei Regen unter Dach. Bitte entsprechend warme Kleidung mitbringen. Bei sehr kaltem oder unangenehmer Witterung verlegen wir den Workshop nach innen.
++Teilnahme kostenlos++ Anmeldung erforderlich++
Auf Grund der Pandemie und der entsprechenden Hygienevorschriften entscheidet es sich evtl. auch kurzfristig, wie viele Gäste teilnehmen können.
Das Tragen einer FFP2-Maske oder OP-Maske ist im Innenraum verpflichtend.
Aufgrund der 7-Tages Inzidenz gilt für die Veranstaltung die 3G Regelung. D.h. wir als Veranstalter sind zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet:
Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis
- eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
- eines POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
- eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
nachzuweisen, das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entspricht.